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Die Zentralabrechnung garantiert einen reibungslosen Geldfluss.

Wie funktioniert Zentralabrechnung?

Die Zentralabrechnung übernimmt die Funktion eines Garantie- und Abrechnungssystems, um die Zahlungsströme zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsgemeinschaften – wie EKDD - zu garantieren und organisieren. Das Mitglied bestellt die Waren direkt bei dem Lieferanten, der seinerseits die Lieferung direkt an das Mitglied vornimmt. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit werden gesammelte Forderungen in einer Summe vom Zentralabrechner an den Vertragslieferanten bezahlt. Der Zentralabrechner seierseits zieht die Rechnungsbeträge beim Mitglied ein. Die Zentralabrechnung ist ein Derivat und Erweiterung der Zentralregulierung, die EKDD bereits seit 2012 anbietet. Eine ausführliche Erläuterung der Zentralabrechnung findet sich auch auf Wikipedia.

EKDD ist mit dem Mitglied durch seine Mitgliedschaft und den Partnervertrag verbunden, der Lieferant durch einen Zentralabrechnungsvertrag. Der aus der Bestellung entstehende Kaufvertrag zwischen dem EKDD-Mitglied und einem EKDD-Vertragslieferanten ist der Ausgangspunkt für die Bearbeitung der entstandenen Verbindlichkeiten. In diesen tritt der Zentralabrechner ein und übernimmt damit eine 100%ige unbeschränkte Bürgschaft für das Mitglied. Die Verbindlichkeiten der einzelnen Mitglieder werden nun summiert und zum Zeitpunkt der Fälligkeit in 1. Kondition an den EKDD-Lieferanten vollständig bezahlt. Diese Zahlung ist völlig unabhängig von der Zahlung des EKDD-Mitgliedes an den Zentralabrechner.

Für die Durchführung der Zentralabrechnung haben Gesetzgeber und BAFin hohe Auflagen gesetzt. Daher können Einkaufsverbünde dies in der Regel nicht mehr selbst durchführen. Daher bedienen sie sich - wie auch EKDD - eines Delkredere-Gebers, der nun gesonderte Verträge mit dem Mitglied und dem Vertragslieferanten abschließt, um das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Mitglieds abzusichern. Da der Zentralabrechner in den Kaufvertrag zwischen Mitglied und Vertragslieferant eintritt, findet kein Factoring statt.

Durch die zentrale Rechnungsabwicklung ergibt sich für die EKDD-Vertragspartner - Druckereien und Lieferanten - eine Vereinfachung der Betriebsorganisation, die in einem Effizienzgewinn resultiert, zugleich bestehen Rationalisierungspotenziale durch Skalierungseffekte. Bei der Organisation von Informations- und Kommunikationsströmen hat die Zentralabrechnung eine zentrale strategische Bedeutung.

Vom reinen Abrechnungssystem wurde die Zentralabrechnung stetig erweitert und wird mehr und mehr zu einem stufenübergreifenden und multifunktionalen Netzwerk. Als Folge hat die Zentralregulierung eine zentrale Rolle bei der Vertikalisierung von Kooperationen und Einkaufsgemeinschaften. Die Bemühungen, im Rahmen der Zentralregulierung eine fehlerfreie Abwicklung zu ermöglichen, haben heute nicht nur Einfluss auf Zahlungs- und Informationsströme, sondern beeinflussen immer mehr auch Distributions- und Logistikprozesse, so ergeben sich zusätzliche Rationalisierungspotenziale.

Dies gilt ganz besonders, wenn ein Einkaufsverbund wie EKDD gleichzeitig eine Transaktions-Plattform oder B2B-Marktplatz wie myEKDD einsetzt. Dieser bringt EKDD-Mitgliedern und EKDD-Vertragslieferanten nochmals excellente Effizienzsteigerungen und Sicherheit in den Bestellungen.

Der vermehrte Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung beschleunigt diese Tendenz, wobei die Verknüpfung von Warenwirtschaftssystemen mit der Zentralregulierung zentrale Bedeutung hat. Die neue Rolle als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe entspricht der Funktion einer „Clearingstelle“. Die Zentralabrechnung unterstützt, durch ihre Funktion und die neuen technischen Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung, die Formierung strategischer Netzwerke.

Für die Lieferanten der EKDD bedeutet die Zentralabrechnung

  • Kosteneinsparung,
  • Konditions- und
  • Liquiditätsvorteile durch
  • zentrale Abwicklung des Rechnungs- und Zahlungsverkehrs,
  • unbegrenzte Bonität des Mitgliedes sowie
  • den Entfall der Forderungsrisiken für die Lieferanten.
  • Kein Umsatz – keine Kosten für den Lieferanten.
  • Bezugsquellenempfehlung gegenüber den Mitgliedern.

 

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